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BFH, 16.10.2009 - II S 17/09 (PKH) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe für GmbH in Liquidation
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1; ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
Zuwiderlaufen der Unterlassung einer Rechtsverfolgung gegen allgemeine Interessen als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an eine inländische juristische Person - datenbank.nwb.de
Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine juristische Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 02.08.2007 - I S 15/06
PKH für juristische Personen
Auszug aus BFH, 16.10.2009 - II S 17/09
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert würde oder wenn ohne die Durchführung des Prozesses eine größere Zahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2007 I S 15/06 (PKH), BFH/NV 2007, 2306, m.w.N.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 8 R 369/10
Rentenversicherung
Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits behindert würde, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeines Interesse besteht (BGH, Beschluss v. 20.12.1989, VIII ZR 139/89, DB 1990, 678, 679; BFH, Beschluss v. 16.10.2009, II S 17/09 [PKH]; Senat, Beschluss v. 11.8.2009, L 8 B 8/09 R; jeweils juris). - FG München, 31.05.2011 - 14 K 2935/10
Prozesskostenhilfe-Antrag einer GmbH
Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert würde oder wenn ohne die Durchführung des Prozesses eine größere Zahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2009 II S 17/09 (PKH), BFH/NV 2010, 223, m.w.N.).