Rechtsprechung
   BFH, 16.10.2009 - II S 17/09 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13780
BFH, 16.10.2009 - II S 17/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,13780)
BFH, Entscheidung vom 16.10.2009 - II S 17/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,13780)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 2009 - II S 17/09 (PKH) (https://dejure.org/2009,13780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe für GmbH in Liquidation

  • Judicialis

    ZPO § 114 S. 1; ; ZPO § 116 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
    Zuwiderlaufen der Unterlassung einer Rechtsverfolgung gegen allgemeine Interessen als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH) an eine inländische juristische Person

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 02.08.2007 - I S 15/06

    PKH für juristische Personen

    Auszug aus BFH, 16.10.2009 - II S 17/09
    Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert würde oder wenn ohne die Durchführung des Prozesses eine größere Zahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2007 I S 15/06 (PKH), BFH/NV 2007, 2306, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 8 R 369/10

    Rentenversicherung

    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn die juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits behindert würde, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeines Interesse besteht (BGH, Beschluss v. 20.12.1989, VIII ZR 139/89, DB 1990, 678, 679; BFH, Beschluss v. 16.10.2009, II S 17/09 [PKH]; Senat, Beschluss v. 11.8.2009, L 8 B 8/09 R; jeweils juris).
  • FG München, 31.05.2011 - 14 K 2935/10

    Prozesskostenhilfe-Antrag einer GmbH

    Dies trifft zum Beispiel zu, wenn eine juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert würde oder wenn ohne die Durchführung des Prozesses eine größere Zahl von Arbeitsplätzen bedroht oder eine Vielzahl von Gläubigern betroffen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2009 II S 17/09 (PKH), BFH/NV 2010, 223, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht